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51107 Köln

Zentrale Auftragsannahme und Antragstellung
0221 - 690 65 99- 0

Visum AlgerienFlagge Algerien

Feiertage der Konsulate

Feiertage der Konsulate richten sich nach dem in diesem Land gebräuchlichen Kalender. Jedes einzelne Konsulat trifft zudem noch unterschiedliche Feiertagsregelungen. Diese werden uns von den Konsulaten nicht mitgeteilt und sind uns nicht alle bekannt.

Allgemein:

Ein gültiges Visum ist notwendig. Außerdem sind ausreichende Geldmittel und ein Rückreiseticket erforderlich.

Einreise mit Visum:

Zur Beantragung des Visums übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • 2 Antragsformulare
  • 2 Passbilder
  • Reisepass, der bei Ankunft mindestens noch 6 Monate gültig sein muss oder Kinderausweis (im KA muss als Nationalität "Deutsch" vermerkt sein).
  • Nachweis einer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung. Auf dieser muss Algerien ausdrücklich vermerkt sein.
  • ZUSÄTZLICH bei Geschäftsreisen - Schreiben des Unternehmens mit genauen Angaben über den Zweck der Reise sowie Einladungsschreiben oder Fax des algerischen Geschäftspartners. Das Einladungsfax muss eine Faxkennung aus Algerien aufweisen. Faxe ohne Kennung werden nicht akzeptiert. Das Fax  bitte in französischer
  • Oder arabischer Sprache und im Adressfeld an das zuständige Konsulat Bonn oder Berlin gerichtet!
    ZUSÄTZLICH bei Privatreisen - legalisiertes Einladungsschreiben des Gastgebers;
    ZUSÄTZLICH für ein Touristenvisum nach Südalgerien (Sahara) - Angaben zur Reiseroute, den Reisezielen, zum Beginn und Ende des Aufenthalts sowie zum Reiseveranstalter.

Antragsdauer:

7 Tage im Konsulat
Die Algerier haben aktuell ihre Bearbeitungszeiten aufgrund von Arbeitsüberlastung auf 14 Tage erhöht!
( Stand: Mitte April 2010 )

Aufenthaltsdauer:

Das Touristenvisum muss spätestens 45 Tage nach Ausstellung genutzt werden. Die Aufenthaltsdauer beginnt mit dem Einreisetag.

Gebühren:

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Visum Preis in €
pro Visum
Gebühren des Konsulats:  
Visum einfach 60,00
Gebühren von Visumexpress (Stand 1.8.2009):  
Normalbearbeitung (7 Tage) 75,00
Expressbearbeitung ist nicht möglich  
* Bürokosten Sonderleistungen  
   
DHL
Expressversand mit Zustellung bei Ihnen - DHL Officepack
Versand Preis in €
DHL Officepack - vor 12 Uhr 18,00
DHL Officepack - vor 10 Uhr 28,00
DHL Officepack - vor 9 Uhr 42,00
DHL Officepack - vor 8 Uhr 65,00
DHL Officepack Samstagzustellung vor 12 Uhr 28,00
Express-Brief DHL Zone 1 68,00
Express-Brief DHL Zone 2 82,00
   
Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns - DHL Domestic Express
DHL Domestic Express - vor 12 Uhr 25,00
DHL Domestic Express - vor 10 Uhr 35,00
DHL Domestic Express - vor 9Uhr 52,00
DHL Domestic Express - vor 8 Uhr 73,00
DHL Domestic Express -
Abholung bei Ihnen Samstag und Zustellung Montag
36,00
   
Versand mit Nachnahme (Bezahlung bei Übergabe EC Karte oder Cash) möglich zum Aufpreis 20,00
Alle Preise enthalten 19 % Mwst.  
   
Einschreiben mit der Deutschen Bundespost 8,50

Hinweis.
Einschreiben sind bei Verlust nicht versichert. Sie erhalten von der Deutschen Post auf Antrag 25,00 Euro.

Einschreiben unterliegen keinem Laufzeitlimit. Wenn Ihr Einschreiben nach 5 oder 14 Tagen ankommt, ist das bedauerlich aber noch O.K.
Die Deutsche Post teilt dazu mit:
Einschreiben werden in der Regel nach 1-2 Tagen zugestellt.

Expressbriefe können aufgrund äußerer Umstände auch  mehrere Tage unterwegs sein. Weder DHL noch Visumexpress haften für Laufzeitschäden ( z.B. durch Schneechaos ).

 
Möchten Sie den aktuellen Status Ihrer Sendung sehen, so kommen Sie hier zur Tracking-Seite von DHL  
   
Versendung in frankiertem Kundenumschlag möglich. Bitte beifügen!
Ohne Gewähr auf Zustellung!
   
Die Rechnung wird nach Ihren Angaben ausgestellt. Hierzu wird ein Kundendatensatz von uns erstellt. Änderungswunsche nach Zusendung Ihrer Rechnung nehmen wir gerne vor, müssen Ihnen aber den Zeitaufwand und unsere Material- und Portokosten in Höhe von 5,00 Euro berechnen.
   

Wartezeitgebühren

Bei angemeldeten Kurierzustellungen für eilige Expressvisa wartet unser Kurier auf Ihre Sendung.
Hierfür berechnen wir 2,00 Euro / Minute. Die gleiche Vereinbarung gilt für die Abholung von Pässen nach 16 Uhr.

Ablehnung der Visierung eines Passes durch das Konsulat

Wird die Erteilung eines Visums vom Konsulat abgelehnt, fallen unsere in Rechnung gestellten Kosten an, da wir unsere Leistung erbracht haben.

Nachfragen in Konsulaten/ Sonderfahrten in Konsulate

Auf Kundenwunsch fragen wir in den Konsulaten nach dem Bearbeitungsstand des Visums. Sofern hierfür eine Sonderfahrt in das Konsulat notwendig war, berechnen wir hierfür mindestens 31,00 Euro.

Ergänzende Anforderung von Unterlagen im Einzelfall

Soweit im Rahmen der Ausstellung Ihres Visums von Seiten der Konsulate die Beibringung weiterer Antragsunterlagen aufgegeben wird, berechnen wir für diese zusätzlichen Fahrten mindestens 31,00 Euro.

Kundenstorno während der Visumbeantragung

Soweit wir Leistungen wie die Erstellung von Einladungen, die Vorbereitung Ihrer Antragsunterlagen für die Visierung sowie die Antragstellung im Konsulat vollzogen haben, werden nur die anteiligen Kosten nach Bearbeitungsstand berechnet. Konsulargebühren werden grundsätzlich von den Konsulaten nicht erstattet.
Einladungen, die wir für die Visumerstellung der Länder Belarus, Russland, Usbekistan, Kirgistan und Ukraine besorgen, können grundsätzlich nach Bestellung nicht storniert werden und werden auch bei Nichtnutzung berechnet.

Telefonische Anfragen und Auskünfte sowie E-Mail-Anfragen zu Visumfragen sind völlig kostenlos

Die Auskünfte zu Ihrer telefonischen Anfrage und zu Ihrer E-Mail-Anfrage werden von uns völlig kostenlos und auf der Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen aus den Konsulaten erteilt. Anfragen beantworten wir nur zu den Ländern, die wir in unserer Länderdatenbank haben.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
Eine Haftung im Schadensfalle ist ausgeschlossen.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist die Bezugnahme auf ein tatsächlich oder angeblich geführtes Telefongespräch ausgeschlossen.
E-Mail Anfragen werden von uns nur im Rahmen unseres Auftragsformulars beantwortet.
Anonyme Anfragen und Anfragen unter Alias-Namen werden dagegen nicht beantwortet.

Anrufe mit Rufnummerunterdrückung nehmen wir nicht an.
Wir weisen darauf hin, dass  jedes Telefonat automatisch von der Telefonanlage registriert wird.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Reiseinformationen Algerien

© 1995 - 2009 Auswärtiges Amt

Stand 09.12.2008
(Unverändert gültig seit: 19.11.2008)

Aktuelle Hinweise

In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet. Die länderspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
Algerien wurde in den letzten Wochen von mehreren Anschlägen getroffen. Am 19. August 2008 wurden bei einem Selbstmordanschlag auf die Gendarmerie in Les Issers (60 km östlich von Algier) 43 Menschen getötet und viele verletzt.
Am 20. August 2008 erfolgte ein weiterer Anschlag auf einen Bus in der Stadt Bouira, 100 km südöstlich von Algier, bei dem zwölf Menschen starben. Kurz zuvor hatte sich ein zweiter Attentäter mit einem Auto vor einem Gebäude der Militärverwaltung in die Luft gesprengt und vier Soldaten verletzt.
Weitere Anschläge, die sich auch gegen ausländische Interessen wie Hotels etc. richten könnten, sind zu befürchten.
Die am 22. Februar 2008 an einem unbekannten Ort entführten österreichischen Touristen wurden im Oktober 2008 freigelassen. Zum Zeitpunkt ihrer Entführung sollen sie sich im Grenzbereich zwischen Tunesien und Algerien aufgehalten haben.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Bei Aufenthalten in Algerien rät das Auswärtige Amt zu erhöhter Vorsicht.

Terrorismus
Es kommt in Algerien, insbesondere im Norden des Landes einschließlich der Hauptstadt Algier, immer wieder zu Anschlägen.
Ein erhöhtes Risiko besteht weiterhin außerhalb der großen Städte und abseits der großen Verbindungsstraßen, insbesondere in der Kabylei.
Seit dem Anschluss der Terrorgruppe Groupe Salafiste pour la Prédication et le Combat (GSPC) an Al-Qaida Ende 2006 ist ein Anstieg terroristischer Aktivitäten (darunter vermehrt Selbstmordattentate) festzustellen. Hohe Opferzahlen werden dabei bewusst einkalkuliert. Anschlagsziele sind in erster Linie die algerischen Sicherheitskräfte und Regierungsgebäude, aber auch Menschenansammlungen. Seit Ende 2006 gab es auch einige gezielte Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige bzw. Firmen ( Bombenattentate und Anschlag in Algier gegen ein Gebäude der Vereinten Nationen).
Neben spektakulären Anschlägen mit einer großen Zahl an Opfern (so auch am 09.08. 2008 am Strand von Zemmouri ca. 45 km östlich von Algier mit acht Todesopfern, wie auch zuvor in Algier, in Batna, bei Constantine und in der Nähe von Lakhadria) werden immer wieder auch zahlreiche kleinere Anschläge verübt, vor allem in der Kabylei und im Aurès-Gebirge.
Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen durch terroristische Gruppen können nicht ausgeschlossen werden (siehe auch Reisen über Land).
Es wird empfohlen, vor allen Reisen nach Algerien und innerhalb des Landes zeitnahe Erkundigungen über die örtliche Sicherheitslage einzuholen. Der algerische Gastgeber/Geschäftspartner bzw. der Reiseveranstalter sollte vor Reiseantritt gebeten werden, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Abholung, Unterbringung, Betreuung vor Ort) zu gewährleisten.

Reisen über Land
Reisen innerhalb des Landes sollten möglichst auf dem Luftweg erfolgen. Während der Dämmerung und in der Nachtzeit sollten Fahrten außerhalb der Stadtzentren vermieden werden, da mit falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen gerechnet werden muss.
Personen, die ihren Wohnsitz in Algerien haben oder Algerien regelmäßig beruflich bereisen, sollten dafür Sorge tragen, Routineabläufe zu vermeiden (z.B. bei Autofahrten). Die vom algerischen Partner angebotenen Sicherheitsmaßnahmen sollten in jedem Falle in Anspruch genommen werden. Menschenansammlungen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Das Auswärtige Amt weist nachdrücklich auf die Gefahren bei Reisen in die Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia, Touggourt und El-Oued hin. Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt. Die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Vor dieser Art des Reisens wird ausdrücklich gewarnt. Reisen in die o.a. Gebiete sollten ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und wobei die Anreise auf dem Luftweg erfolgt. Die am 22. Februar 2008 an einem unbekannten Ort entführten österreichischen Touristen wurden im Oktober 2008 freigelassen. Zum Zeitpunkt ihrer Entführung sollen sie sich im Grenzbereich zwischen Tunesien und Algerien aufgehalten haben.
Die deutsche Botschaft in Algier gibt in Einzelfällen Auskünfte zur aktuellen Sicherheitslage.
Die Möglichkeiten zur konsularischen Hilfestellung in Not- und Unglücksfällen sind allerdings angesichts der Größe des Landes begrenzt.

Allgemeine Reiseinformationen

Infrastruktur
Reisende müssen sich darauf einstellen, dass - mit Ausnahme einiger Luxushotels in der Hauptstadt - die touristische Infrastruktur Algeriens wenig entwickelt ist. Reisen sollten daher gründlich vorbereitet werden, am besten mit dem örtlichen Geschäftspartner/Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.

Sprache
Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist. Schon Übernachtungen in Hotelzimmern können für Paare, die nicht denselben Familiennamen führen, problematisch sein.

Reisen über Land
Die Landgrenze nach Marokko ist geschlossen.

Flugverkehr
Flugbuchungen mit Air Algérie sollten unbedingt vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise telefonisch oder per Telefax rückbestätigt werden. Wegen gelegentlich auftretender Verspätungen sollte darauf geachtet werden, keine zu knappen Übergangszeiten für Anschlussflüge vorzusehen.

Geld / Kreditkarten
Kreditkarten werden außerhalb der wenigen internationalen Hotels kaum akzeptiert. Bankautomaten, an denen man mit Kredit- bzw. EC-Karte Geld abheben kann, gibt es nur an wenigen Stellen in den Großstädten. Euroschecks, Reiseschecks etc. werden nicht angenommen. Empfehlenswert ist die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar. Umtauschmöglichkeiten bestehen bei Banken und größeren Hotels. Von der Firma Western Union kann man sich Geld aus dem Ausland nach Algerien in die Zweigstellen einiger Banken (Société Générale, Post) schicken lassen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen (siehe http://www.rki.de ) einen Impfschutz gegen:
Hepatitis A und Polio. Bei einem Aufenthalt über 4 Wochen Dauer: zusätzlich Hepatitis B, ggf. auch gegen Typhus und Tollwut (in Abhängigkeit vom Reisestil).

HIV/AIDS
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und kann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure., nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Gelegentlich werden Malariafälle (Plasmodium vivax) aus einzelnen Oasen südlich des Atlas gemeldet. Übertragungen der gefährlicheren Malaria tropica wurden zuletzt 2005 bekannt. Das Risiko für Reisende ist insgesamt sehr gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Fleckfieber). allg. Schutzmaßnahmen beachtet werden (b. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).

Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in zwei isolierten Regionen endemisch (im Norden – Wadi Hamiz; im Süden – Tassili-Gebiet, Djanet), dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, E , Echinokokkose, Tollwut und Typhus kommen landesweit vor.

Sonstige Gesundheitsgefahren
Schutz vor vermehrter Sonneneinwirkung beachten. Gefahren durch Schlangen und Skorpione.

Straßenverkehr.
Bitte beachten Sie auch auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung  ist mit Europa nicht immer zu vergleichen und insbesondere außerhalb der Hauptstadt  technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch.Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte (z. B. Laptop) müssen bei der Einreise angemeldet werden. Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten PKW (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann jedoch zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen. Devisen können grundsätzlich in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Bei Ausfuhr von Devisen ab 7.650 Euro ist ein Herkunftsnachweis erforderlich.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich ist. Da die Einfuhrbestimmungen Veränderungen unterliegen, wird geraten, im Zweifel bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen
Die Einfuhr von u.a. Ferngläsern ist verboten. Im Zweifel wird wiederum empfohlen, bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Angesichts andauernder Auseinandersetzungen mit islamistischen Terroristen gilt weiterhin der Ausnahmezustand. Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen zu fotografieren. Besitz und Handel mit Drogen wird mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe. Gewerbsprostitution ist ebenfalls verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.
Deutsch-algerische Doppelstaater sollten wissen, dass sie von den algerischen Behörden als Algerier behandelt werden. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf. Schon vor der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder Kinder, die aufgrund ihres Namens oder Aussehens für Algerier gehalten werden könnten, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht grundsätzlich dem Vater zusteht. Der Vater muss daher der Ausreise aus Algerien zustimmen. Entsprechende Unterlagen (auf französisch) sollten mitgeführt werden.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

 

© 1995 - 2009 Auswärtiges Amt

 

Ihre Servicenummer
0221 690 65 990

Keine allgemeine Telefonauskunft- Telefonische Beratung nur für Kunden und Personen die vorhaben, uns zu beauftragen.

Wir sind für Sie da
Mo. - Fr. 8.00 - 16.00 Uhr


Hinweis für Behörden und spezielle Personengruppen:
Wir nehmen Ihre Anrufe ohne Kennung nicht an.

E-mail:
visum@visumexpress.de
Expresspässe können immer am nächsten Tag bearbeitet werden, wenn sie bis 14 Uhr mittags  bei uns eingehen und die Unterlagen vollständig sind.
 
Expressvisa gibt es nur dort, wo die Konsulate dies auch anbieten. Nicht jedes Konsulat erstellt ein Visum am gleichen Tag. Die Bearbeitungsdauer variiert auch je nach Nationalität des Antragstellers in einzelnen Konsulaten erheblich!
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