visumexpress.de Visumexpress GmbH
Internationaler Konsularservice & Visumbeschaffung
Länderinformationen:    Formulare (PDF):

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Rather Mauspfad 56
51107 Köln

Zentrale Auftragsannahme und Antragstellung
0221 - 690 65 99- 0

Visum Kongo (Demo. Rep.)Flagge Kongo (Demo. Rep.)

Feiertage der Konsulate

Feiertage der Konsulate richten sich nach dem in diesem Land gebräuchlichen Kalender. Jedes einzelne Konsulat trifft zudem noch unterschiedliche Feiertagsregelungen. Diese werden uns von den Konsulaten nicht mitgeteilt und sind uns nicht alle bekannt.

Allgemein:

Ein gültiges Visum ist notwendig.

Einreise mit Visum:

Zur Beantragung des Visums übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • 2 Antragsformulare
  • 2 Passbilder
  • Reisepass, der über den geplanten Aufenthalt hinaus mindestens noch 6 Monate gültig sein muss (ausreichend freie Seiten müssen vorhanden sein) oder Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Lichtbild).

Zusätzlich bei Geschäftsreisen:

  • Schreiben des Unternehmens über Zweck und Dauer der Reise, Angaben darüber wer die Kosten trägt und Funktion des Reisenden

Zusätzlich bei Touristen-/Besucherreisen:

  • Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Reise (bei Kfz-Reisen Kopie des Carnet de Passages)
  • Ein Attest des Hausarztes mit Bestätigung dass der Reisende keine ansteckenden Krankheiten hat
  • internationaler Impfpass mit eingetragener Gelbfieberimpfung
  • Bei Aufenthalten über einem Monat ist ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich.

Antragsdauer:
Die Antragsdauer beträgt ca. 1 Woche.

Aufenthaltsdauer:

Das Visum ist innerhalb von 3 Monaten ab dem Ausstellungsdatum zu nutzen. Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach dem Antrag und gilt ab dem Einreisetag.
Besondere Visum - Arten
Bestimmte Minengebiete in der Demokratischen Republik Kongo gelten als sogenannte "restricted areas" und dürfen nur mit Sondergenehmigung von Ausländern bereist werden. Nähere Einzelheiten sind bei der Botschaft zu erfragen, unbedingt auch Abschnitt "Reiseinformationen" beachten.

Gebühren:

Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Visum Preis in €
pro Visum
Gebühren des Konsulats:  
Einmalige Einreise 1 Monat 84,00
Mehrmalige Einreise 1 Monat 123,00
Einmalige Einreise 2 Monate 148,00
Mehrmalige Einreise 2 Monate 174,00
Einmalige Einreise 3 Monate 202,00
Mehrmalige Einreise 3 Monate 212,00
Einmalige Einreise 6 Monate 250,00
Mehrmalige Einreise 6 Monate 327,00
Gebühren von Visumexpress (Stand 01.10.2010):  
Visumbeschaffung 62,00
* Bürokosten Sonderleistungen  
   

DHL
Expressversand mit Zustellung bei Ihnen - DHL Officepack
Versand Preis in €
DHL Officepack - vor 12 Uhr 18,00
DHL Officepack - vor 10 Uhr 28,00
DHL Officepack - vor 9 Uhr 42,00
DHL Officepack - vor 8 Uhr 65,00
DHL Officepack Samstagzustellung vor 12 Uhr 28,00
Express-Brief DHL Zone 1 68,00
Express-Brief DHL Zone 2 82,00
   
Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns - DHL Domestic Express
DHL Domestic Express - vor 12 Uhr 25,00
DHL Domestic Express - vor 10 Uhr 35,00
DHL Domestic Express - vor 9Uhr 52,00
DHL Domestic Express - vor 8 Uhr 73,00
DHL Domestic Express -
Abholung bei Ihnen Samstag und Zustellung Montag
36,00
   
Versand mit Nachnahme (Bezahlung bei Übergabe EC Karte oder Cash) möglich zum Aufpreis 20,00
Alle Preise enthalten 19 % Mwst.  
   
Einschreiben mit der Deutschen Bundespost 8,50

Hinweis.
Einschreiben sind bei Verlust nicht versichert. Sie erhalten von der Deutschen Post auf Antrag 25,00 Euro.

Einschreiben unterliegen keinem Laufzeitlimit. Wenn Ihr Einschreiben nach 5 oder 14 Tagen ankommt, ist das bedauerlich aber noch O.K.
Die Deutsche Post teilt dazu mit:
Einschreiben werden in der Regel nach 1-2 Tagen zugestellt.

Expressbriefe können aufgrund äußerer Umstände auch  mehrere Tage unterwegs sein. Weder DHL noch Visumexpress haften für Laufzeitschäden ( z.B. durch Schneechaos ).

 
Möchten Sie den aktuellen Status Ihrer Sendung sehen, so kommen Sie hier zur Tracking-Seite von DHL  
   
Versendung in frankiertem Kundenumschlag möglich. Bitte beifügen!
Ohne Gewähr auf Zustellung!
   
Die Rechnung wird nach Ihren Angaben ausgestellt. Hierzu wird ein Kundendatensatz von uns erstellt. Änderungswunsche nach Zusendung Ihrer Rechnung nehmen wir gerne vor, müssen Ihnen aber den Zeitaufwand und unsere Material- und Portokosten in Höhe von 5,00 Euro berechnen.
   

 

Wartezeitgebühren

Bei angemeldeten Kurierzustellungen für eilige Expressvisa wartet unser Kurier auf Ihre Sendung.
Hierfür berechnen wir 2,00 Euro / Minute. Die gleiche Vereinbarung gilt für die Abholung von Pässen nach 16 Uhr.

Ablehnung der Visierung eines Passes durch das Konsulat

Wird die Erteilung eines Visums vom Konsulat abgelehnt, fallen unsere in Rechnung gestellten Kosten an, da wir unsere Leistung erbracht haben.

Nachfragen in Konsulaten/ Sonderfahrten in Konsulate

Auf Kundenwunsch fragen wir in den Konsulaten nach dem Bearbeitungsstand des Visums. Sofern hierfür eine Sonderfahrt in das Konsulat notwendig war, berechnen wir hierfür mindestens 31,00 Euro.

Ergänzende Anforderung von Unterlagen im Einzelfall

Soweit im Rahmen der Ausstellung Ihres Visums von Seiten der Konsulate die Beibringung weiterer Antragsunterlagen aufgegeben wird, berechnen wir für diese zusätzlichen Fahrten mindestens 31,00 Euro.

Kundenstorno während der Visumbeantragung

Soweit wir Leistungen wie die Erstellung von Einladungen, die Vorbereitung Ihrer Antragsunterlagen für die Visierung sowie die Antragstellung im Konsulat vollzogen haben, werden nur die anteiligen Kosten nach Bearbeitungsstand berechnet. Konsulargebühren werden grundsätzlich von den Konsulaten nicht erstattet.
Einladungen, die wir für die Visumerstellung der Länder Belarus, Russland, Usbekistan, Kirgistan und Ukraine besorgen, können grundsätzlich nach Bestellung nicht storniert werden und werden auch bei Nichtnutzung berechnet.

Telefonische Anfragen und Auskünfte sowie E-Mail-Anfragen zu Visumfragen sind völlig kostenlos

Die Auskünfte zu Ihrer telefonischen Anfrage und zu Ihrer E-Mail-Anfrage werden von uns völlig kostenlos und auf der Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen aus den Konsulaten erteilt. Anfragen beantworten wir nur zu den Ländern, die wir in unserer Länderdatenbank haben.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
Eine Haftung im Schadensfalle ist ausgeschlossen.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist die Bezugnahme auf ein tatsächlich oder angeblich geführtes Telefongespräch ausgeschlossen.
E-Mail Anfragen werden von uns nur im Rahmen unseres Auftragsformulars beantwortet.
Anonyme Anfragen und Anfragen unter Alias-Namen werden dagegen nicht beantwortet.

Anrufe mit Rufnummerunterdrückung nehmen wir nicht an.
Wir weisen darauf hin, dass  jedes Telefonat automatisch von der Telefonanlage registriert wird.

 

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Reiseinformationen Kongo (Demo. Rep.)

© 1995 - 2006 Auswärtiges Amt

Reisewarnung

Stand: 05.01.2006 Unverändert gültig seit: 27.09.2005

Vor Reisen in die Demokratischen Republik Kongo wird gewarnt. Im Osten des Landes kommt es seit Jahren zu bewaffneten Auseinandersetzungen.

Die Sicherheitslage im gesamten Land ist fragil. Der Osten des Landes (Ituri, Nord- und Süd-Kivu) ist nicht befriedet. Dies gilt auch für den Norden der Provinz Katanga. Vor Reisen in diese Regionen wird besonders gewarnt.

Auch in anderen Regionen des Landes kann es nicht vorhersehbar zu gewalttätigen Unruhen kommen. Dies insbesondere in der Zeit vor den Wahlen, die im Mai/Juni 2006 stattfinden sollen.

Wer in die DR Kongo reist, sollte vor Reisebeginn die Deutsche Botschaft in Kinshasa kontaktieren.

Die Botschaft empfiehlt allen deutschen Staatsangehörigen, die sich - auch nur kurzfristig - in der Demokratischen Republik Kongo aufhalten, sich in die von der Botschaft geführte Deutschenliste eintragen zu lassen. Dies erleichtert in konsularischen und anderen Notfällen die konsularische Betreuung.

In dringenden konsularischen Notfällen außerhalb der Dienstzeiten kann der Bereitschaftsdienst der Botschaft unter der Telefonnummer 00243 99 99 25 943 erreicht werden.

Medizinische Hinweise

Stand: 25. August 2005

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und gegen Meningokokken-Meningitis (ACWY) sehr sinnvoll sein. Seit Oktober 2004 sind Vororte von Kinshasa von einem Typhus - Ausbruch betroffen. Die Gefährdung von Europäern dürfte auf Grund der besseren Lebensumstände gering sein. Wichtigste Vorbeugemaßnahme ist die Hygiene bei Speisen und Getränken und der Hände. Eine Typhusimpfung ist zu empfehlen. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

Im Februar 2005 ist es im Nordosten des Landes (Region Bas Ulele der Provinz Oriental) zu einem Ausbruch an Lungenpest gekommen, einer meist tödlich verlaufenden bakteriellen Infektion, die durch Tröpfchen und Kontakt mit Kranken übertragen wird. Die Erkrankung kommt in dieser Region natürlicherweise vor. Das betroffene Gebiet ist schwer zugänglich und unsicher. Eine Gefährdung für Reisende ist daher nicht zu erwarten.

Eine gültige Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben. Ein gültiger Nachweis einer Choleraimpfung kann bei Einreise verlangt werden.

HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: besonders Sexualkontakte, aber auch unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria.

Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein mittleres bis hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Wichtigste Maßnahme zur Malariavorbeugung ist der Schutz vor Mückenstichen mit angepasster Kleidung, die Verwendung von mückenabweisenden Hautmitteln, evtl. Moskitonetzen usw. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen, sie ist vielfach technisch und apparativ problematisch, die hygienischen Standards sind grundsätzlich unzureichend, im Landesinneren katastrophal. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

In der Hauptstadt Kinshasa sind die meisten Medikamente erhältlich, aber sehr teuer - vorübergehende Engpässe können nie ausgeschlossen werden. Zumutbare Behandlungsmöglichkeiten bei akuten Erkrankungen bietet das "Centre Médical de Kinshasa" (CMK), Avenue de Wagenia 168, B.P. 95 86 Kinshasa, Tel.: 00243-89 50 300. Dieses Gesundheitszentrum verfügt auch über eine Notaufnahme, das "Centre Privé d’Urgence" (CPU).

Alle Behandlungen, auch Notfälle, sind grundsätzlich im voraus bar zu bezahlen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholmöglichkeit ist daher dringend zu empfehlen.

Besondere Zollvorschriften

Stand: 25. August 2005

Über zollrechtliche Vorschriften liegen nur wenige Kenntnisse vor. Ein- oder Ausfuhren von Gegenständen mit erheblichem wirtschaftlichen Wert können leicht ad hoc für verboten erklärt werden. Vorsicht ist daher grundsätzlich angebracht. Verboten ist die Ausfuhr von Kunstgegenständen, insbesondere aus Elfenbein und Malachit. Die Ausfuhr von in der DR Kongo geförderten Edelmetallen wie Gold, Silber, Diamanten bedarf der Genehmigung.

Mit Präsidialdekret 004/2001 vom 31.1.2001 und Zentralbankdekret vom 22.2.2001 wurde für die Bezahlung von Waren neben der nationalen Währung Franc Congolais auch die Bezahlung in Devisen (US-Dollar, seit Januar 2002 auch Euro) zugelassen. Der Besitz von Devisen ist frei. Devisenbestände müssen über einem Gegenwert von 10.000,-- USD bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährungsbarbeständen ist nur bis zu einer Höhe von 10.000,-- USD (oder entsprechender Gegenwert) erlaubt, für darüber liegende Summen sind Banktransfers erforderlich. Diese Einschränkung gilt nicht für Transitreisende oder Dienstreisen. Die Ausfuhr ist zu deklarieren. Die Ausfuhr von Franc Congolais ist nicht erlaubt.

Der Umtausch von Devisen in einheimische Währung ist bei Banken und offiziell zugelassenen Wechselstuben möglich. Seit Januar 2002 werden auch Euro akzeptiert, der Umtausch zum Franc Congolais wird über den USD-Kurs bestimmt und ist etwas ungünstiger.

Im Hotel Memling und im Grand Hotel in Kinshasa sowie beim SN-Brussels-Airways/ Swissair-Büro werden Kreditkarten akzeptiert.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Stand: 25. August 2005
Besondere strafrechtliche Vorschriften sind nicht bekannt . Sollten Sie in rechtliche Schwierigkeiten geraten, empfiehlt sich die Beiziehung eines mit den örtlichen Verhältnissen vertrauten Anwaltes. Weitere Informationen hierzu erteilt Ihnen auf Anfrage die deutsche Botschaft.

 

© 1995 - 2006 Auswärtiges Amt


 

Ihre Servicenummer
0221 690 65 990

Keine allgemeine Telefonauskunft- Telefonische Beratung nur für Kunden und Personen die vorhaben, uns zu beauftragen.

Wir sind für Sie da
Mo. - Fr. 8.00 - 16.00 Uhr


Hinweis für Behörden und spezielle Personengruppen:
Wir nehmen Ihre Anrufe ohne Kennung nicht an.

E-mail:
visum@visumexpress.de
Expresspässe können immer am nächsten Tag bearbeitet werden, wenn sie bis 14 Uhr mittags  bei uns eingehen und die Unterlagen vollständig sind.
 
Expressvisa gibt es nur dort, wo die Konsulate dies auch anbieten. Nicht jedes Konsulat erstellt ein Visum am gleichen Tag. Die Bearbeitungsdauer variiert auch je nach Nationalität des Antragstellers in einzelnen Konsulaten erheblich!
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