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Visumexpress GmbH Internationaler Konsularservice & Visumbeschaffung |
Visumexpress GmbH
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Visum Pakistan
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| Visum | Preis in € pro Visum |
| Gebühren des Konsulats: | |
| Touristenvisum einmalige Einreise (maximal 30 Tagen) | 35,00 |
| Touristenvisum zweimalige Einreise (maximal 3 Monaten) | 45,00 |
| Geschäftsreise- und Arbeitsvisum 12 Monate | 80,00 |
| Gebühren von Visumexpress (Stand 01.01.2010): | |
| Visumbeschaffung | 115,00 |
| Expressvisierung - nicht möglich - | |
Expressversand mit mit Zustellung bei Ihnen - DHL Officepack |
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| Versand | Preis in € |
| DHL Officepack - vor 12 Uhr | 18,00 |
| DHL Officepack - vor 10 Uhr | 28,00 |
| DHL Officepack - vor 9 Uhr | 42,00 |
| DHL Officepack - vor 8 Uhr | 65,00 |
| DHL Officepack Samstagzustellung vor 12 Uhr | 28,00 |
| Express-Brief DHL Zone 1 | 58,00 |
| Express-Brief DHL Zone 2 | 82,00 |
| Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns - DHL Domestic Express | |
| DHL Domestic Express - vor 12 Uhr | 25,00 |
| DHL Domestic Express - vor 10 Uhr | 35,00 |
| DHL Domestic Express - vor 9Uhr | 52,00 |
| DHL Domestic Express - vor 8 Uhr | 73,00 |
| DHL Domestic Express - Abholung bei Ihnen Samstag und Zustellung Montag |
36,00 |
| Versand mit Nachnahme (Bezahlung bei Übergabe EC Karte oder Cash) möglich zum Aufpreis | 20,00 |
| Alle Preise enthalten 19 % Mwst. | |
| Einschreiben mit der Deutschen Bundespost | 8,50 |
| Hinweis. Einschreiben sind bei Verlust nicht versichert. Sie erhalten von der Deutschen Post auf Antrag 25,00 Euro. Das ist bedauerlich, denn Pass und Visum waren mehr Wert und Ihre Reise ist nun geplatzt. Einschreiben unterliegen keinem Laufzeitlimit. Wenn Ihr Einschreiben nach 5 oder 14 Tagen ankommt, ist das bedauerlich aber noch O.K. Die Deutsche Post teilt mit: Einschreiben sind in der Regel nach 1-2 Tagen zugestellt. |
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| Möchten Sie den aktuellen Status Ihrer Sendung sehen, so kommen Sie hier zur Tracking-Seite von DHL | |
| Versendung in frankiertem Kundenumschlag möglich. Bitte beifügen! Ohne Gewähr auf Zustellung! |
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| Die Rechnung wird nach Ihren Angaben ausgestellt. Hierzu wird ein Kundendatensatz von uns erstellt. Änderungswunsche nach Zusendung Ihrer Rechnung nehmen wir gerne vor, müssen Ihnen aber den Zeitaufwand und unsere Material- und Portokosten in Höhe von 5,00 Euro berechnen. | |
Wartezeitgebühren
Bei angemeldeten Kurierzustellungen für eilige Expressvisa wartet unser Kurier auf Ihre Sendung.
Hierfür berechnen wir 2,00 Euro / Minute. Die gleiche Vereinbarung gilt für die Abholung von Pässen nach 16 Uhr.
Ablehnung der Visierung eines Passes durch das Konsulat
Wird die Erteilung eines Visums vom Konsulat abgelehnt, fallen unsere in Rechnung gestellten Kosten an, da wir unsere Leistung erbracht haben.
Nachfragen in Konsulaten/ Sonderfahrten in Konsulate
Auf Kundenwunsch fragen wir in den Konsulaten nach dem Bearbeitungsstand des Visums. Sofern hierfür eine Sonderfahrt in das Konsulat notwendig war, berechnen wir hierfür mindestens 31,00 Euro.
Ergänzende Anforderung von Unterlagen im Einzelfall
Soweit im Rahmen der Ausstellung Ihres Visums von Seiten der Konsulate die Beibringung weiterer Antragsunterlagen aufgegeben wird, berechnen wir für diese zusätzlichen Fahrten mindestens 31,00 Euro.
Kundenstorno während der Visumbeantragung
Soweit wir Leistungen wie die Erstellung von Einladungen, die Vorbereitung Ihrer Antragsunterlagen für die Visierung sowie die Antragstellung im Konsulat vollzogen haben, werden nur die anteiligen Kosten nach Bearbeitungsstand berechnet. Konsulargebühren werden grundsätzlich von den Konsulaten nicht erstattet.
Einladungen, die wir für die Visumerstellung der Länder Belarus, Russland, Usbekistan, Kirgistan, Kasachstan und Ukraine besorgen, können grundsätzlich nach Bestellung nicht storniert werden und werden auch bei Nichtnutzung berechnet.
Telefonische Anfragen und Auskünfte sowie E-Mail-Anfragen zu Visumfragen sind völlig kostenlos
Die Auskünfte zu Ihrer telefonischen Anfrage und zu Ihrer E-Mail-Anfrage werden von uns völlig kostenlos und auf der Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen aus den Konsulaten erteilt. Anfragen beantworten wir nur zu den Ländern, die wir in unserer Länderdatenbank haben.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
Eine Haftung im Schadensfalle ist ausgeschlossen.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist die Bezugnahme auf ein tatsächlich oder angeblich geführtes Telefongespräch ausgeschlossen.
E-Mail Anfragen werden von uns nur im Rahmen unseres Auftragsformulars beantwortet.
Anonyme Anfragen und Anfragen unter Alias-Namen werden dagegen nicht beantwortet.
Anrufe mit Rufnummerunterdrückung nehmen wir nicht an.
Wir weisen darauf hin, dass jedes Telefonat automatisch von der Telefonanlage registriert wird.
| Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen. |
© 1995 - 2006 Auswärtiges Amt
Stand: 06.01.2006 Unverändert gültig seit: 22.09.2005
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiöse Gewalttaten und Straßenkriminalität. Weitere terroristische Anschläge und gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen religiösen Gruppen (Sunniten und Schiiten) sind nicht auszuschließen.
Reisende aus westlichen Ländern sollten ortskundigen Rat zur Sicherheitslage in den ins Auge gefassten Reisezielen einholen. Es wird empfohlen, religiöse Stätten während des Freitagsgebets zu meiden.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht bzw. nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs ("Azad Kashmir") entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC). Von Versuchen, dennoch und ohne Genehmigung dorthin zu gelangen, wird dringend abgeraten. Die Grenzübergänge nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar),Afghanistan (Torkham über Peshawar und Chaman über Quetta) sowie Iran (Taftan) sind jedoch offen, ebenso wie die direkten Transitstrecken dorthin. Mit erheblichen bürokratischen Erschwernissen und langwierigen Sicherheitsüberprüfungen ist jedoch zu rechnen. Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung.
In Baluchistan hat sich die Sicherheitslage kritisch zugespitzt. Unzufriedene Stammesgruppen und separatistische Kräfte haben wiederholt Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte mit Granatwerfern, schultergestützten Raketen und Sprengstoffanschlägen angegriffen. Die Armee hat während der noch laufenden politischen Verhandlungen den Druck durch die Verschiebung starker Truppeneinheiten erhöht.
In den nördlichen Landesteilen - Gilgit, Hunza, Skardu und Baltistan – versuchen oft von außen kommende Kräfte, latente Konflikte zwischen Shia- und Sunnigruppen auszunutzen. Westliche Ausländer sind nicht Ziel der streitenden Gruppen, sind aber bei Ausschreitungen gefährdet. Ausgehend von Gilgit halten in den nördlichen Landesteilen Spannungen zwischen den sunnitischen und schiitischen Bevölkerungsgruppen weiter an. Kurzfristige Zuspitzungen sind nicht auszuschließen.
In Karachi sollte wegen der allgemein angespannten Sicherheitslage und der hohen Kriminalitätsrate vom Besuch abgelegener Stadtbezirke und von Spaziergängen im Stadtgebiet allgemein abgesehen werden.
Blasphemie und Drogendelikte werden mit harten Gefängnisstrafen, unter Umständen mit der Todesstrafe geahndet (siehe auch: strafrechtliche Bestimmungen).
Für weitere Informationen steht die Deutsche Botschaft Islamabad bzw. das Deutsche Generalkonsulat in Karachi zur Verfügung.
Stand: 4. November 2005
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Haustiere u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut, Typhus, evtl. auch gegen Meningokokken-Meningitis (A und C) und Japanische Encephalitis sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids ist im Lande ein Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und durch einen konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die Medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
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Stand: 4. November 2005
Pakistan ist ein islamisches Land. Es gilt daher im Strafrecht zum Teil auch die Scharia.
Zwar sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach der Scharia verurteilt worden sind. Auf Straftaten wie Blasphemie, Ehebruch und Drogendelikte stehen jedoch die Todesstrafe.
Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit ist verboten.
© 1995 - 2006 Auswärtiges Amt
| Zentrale Auftragsannahme und Antragstellung: +49 (0)221 - 690 65 99-0 Hinweis: Anrufe ohne Rufnummer (Rufnummerunterdrückung) nehmen wir nicht an. |
| Zentrale Mailadresse: visum@visumexpress.de IP-Netz Sipgate: 0221 355 337 632 |
| Expresspässe können nach Voranmeldung am gleichen Tag bearbeitet werden, wenn sie bis 7 Uhr morgens bei uns eingehen und die Unterlagen vollständig sind. Expressvisa gibt es nur dort, wo die Konsulate dies auch anbieten! |
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