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Visumexpress GmbH Internationaler Konsularservice & Visumbeschaffung |
Visumexpress GmbH
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Visum Sudan
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| Visum | Preis in € pro Visum |
Preis in € express pro Visum |
| Gebühren des Konsulats: | ||
| Visum für Touristen und Privatreisende | 40,00 | 90,00 |
| Visum für Geschäftsreisende | 45,00 | 90,00 |
| Gebühren von Visumexpress (Stand 01.09.2008): | ||
| Visumbeschaffung | 62,00 | |
| * Bürokosten Sonderleistungen | ||
Expressversand mit Zustellung bei Ihnen - DHL Officepack |
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| Versand | Preis in € |
| DHL Officepack - vor 12 Uhr | 18,00 |
| DHL Officepack - vor 10 Uhr | 28,00 |
| DHL Officepack - vor 9 Uhr | 42,00 |
| DHL Officepack - vor 8 Uhr | 65,00 |
| DHL Officepack Samstagzustellung vor 12 Uhr | 28,00 |
| Express-Brief DHL Zone 1 | 68,00 |
| Express-Brief DHL Zone 2 | 82,00 |
| Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns - DHL Domestic Express | |
| DHL Domestic Express - vor 12 Uhr | 25,00 |
| DHL Domestic Express - vor 10 Uhr | 35,00 |
| DHL Domestic Express - vor 9Uhr | 52,00 |
| DHL Domestic Express - vor 8 Uhr | 73,00 |
| DHL Domestic Express - Abholung bei Ihnen Samstag und Zustellung Montag |
36,00 |
| Versand mit Nachnahme (Bezahlung bei Übergabe EC Karte oder Cash) möglich zum Aufpreis | 20,00 |
| Alle Preise enthalten 19 % Mwst. | |
| Einschreiben mit der Deutschen Bundespost | 8,50 |
Hinweis. Einschreiben unterliegen keinem Laufzeitlimit. Wenn Ihr Einschreiben nach 5 oder 14 Tagen ankommt, ist das bedauerlich aber noch O.K. Expressbriefe können aufgrund äußerer Umstände auch mehrere Tage unterwegs sein. Weder DHL noch Visumexpress haften für Laufzeitschäden ( z.B. durch Schneechaos ). |
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| Möchten Sie den aktuellen Status Ihrer Sendung sehen, so kommen Sie hier zur Tracking-Seite von DHL | |
| Versendung in frankiertem Kundenumschlag möglich. Bitte beifügen! Ohne Gewähr auf Zustellung! |
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| Die Rechnung wird nach Ihren Angaben ausgestellt. Hierzu wird ein Kundendatensatz von uns erstellt. Änderungswunsche nach Zusendung Ihrer Rechnung nehmen wir gerne vor, müssen Ihnen aber den Zeitaufwand und unsere Material- und Portokosten in Höhe von 5,00 Euro berechnen. | |
Wartezeitgebühren
Bei angemeldeten Kurierzustellungen für eilige Expressvisa wartet unser Kurier auf Ihre Sendung.
Hierfür berechnen wir 2,00 Euro / Minute. Die gleiche Vereinbarung gilt für die Abholung von Pässen nach 16 Uhr.
Ablehnung der Visierung eines Passes durch das Konsulat
Wird die Erteilung eines Visums vom Konsulat abgelehnt, fallen unsere in Rechnung gestellten Kosten an, da wir unsere Leistung erbracht haben.
Nachfragen in Konsulaten/ Sonderfahrten in Konsulate
Auf Kundenwunsch fragen wir in den Konsulaten nach dem Bearbeitungsstand des Visums. Sofern hierfür eine Sonderfahrt in das Konsulat notwendig war, berechnen wir hierfür mindestens 31,00 Euro.
Ergänzende Anforderung von Unterlagen im Einzelfall
Soweit im Rahmen der Ausstellung Ihres Visums von Seiten der Konsulate die Beibringung weiterer Antragsunterlagen aufgegeben wird, berechnen wir für diese zusätzlichen Fahrten mindestens 31,00 Euro.
Kundenstorno während der Visumbeantragung
Soweit wir Leistungen wie die Erstellung von Einladungen, die Vorbereitung Ihrer Antragsunterlagen für die Visierung sowie die Antragstellung im Konsulat vollzogen haben, werden nur die anteiligen Kosten nach Bearbeitungsstand berechnet. Konsulargebühren werden grundsätzlich von den Konsulaten nicht erstattet.
Einladungen, die wir für die Visumerstellung der Länder Belarus, Russland, Usbekistan, Kirgistan und Ukraine besorgen, können grundsätzlich nach Bestellung nicht storniert werden und werden auch bei Nichtnutzung berechnet.
Telefonische Anfragen und Auskünfte sowie E-Mail-Anfragen zu Visumfragen sind völlig kostenlos
Die Auskünfte zu Ihrer telefonischen Anfrage und zu Ihrer E-Mail-Anfrage werden von uns völlig kostenlos und auf der Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen aus den Konsulaten erteilt. Anfragen beantworten wir nur zu den Ländern, die wir in unserer Länderdatenbank haben.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
Eine Haftung im Schadensfalle ist ausgeschlossen.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist die Bezugnahme auf ein tatsächlich oder angeblich geführtes Telefongespräch ausgeschlossen.
E-Mail Anfragen werden von uns nur im Rahmen unseres Auftragsformulars beantwortet.
Anonyme Anfragen und Anfragen unter Alias-Namen werden dagegen nicht beantwortet.
Anrufe mit Rufnummerunterdrückung nehmen wir nicht an.
Wir weisen darauf hin, dass jedes Telefonat automatisch von der Telefonanlage registriert wird.
| Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen. |
© 1995 - 2006 Auswärtiges Amt
Stand: 06.01.2006 Unverändert gültig seit: 16.08.2005
Die Sicherheitslage hat sich nach den gewalttätigen Ausschreitungen Anfang August inzwischen wieder beruhigt. Kritische Gebiete, insbesondere die vorwiegend von Südsudanesen bewohnte Peripherie der Stadt, sollten auch tagsüber nicht aufgesucht werden.
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in Regionen außerhalb Khartums und der nördlichen Bundesstaaten grundsätzlich ab.
Stammeskonflikte und Auseinandersetzungen zwischen örtlichen Stämmen und Regierungstruppen sowie deren Milizen in der Region Darfur (Nord-Darfur, Süd-Darfur, West-Darfur) dauern an. In Darfur tätigen Hilfsorganisationen wird dringend geraten, ihre Aktivitäten eng mit der Botschaft Khartum abzustimmen.
Es gibt erste Berichte über bewaffnete Aktionen auch in der an Darfur grenzenden Region West-Kordofan.
Auch die weitere Entwicklung in der im Osten des Sudan gelegenen Beja-Region wird aufmerksam beobachtet. Seit Januar ist es dort wiederholt zu Gewaltakten gekommen.
Das Verhältnis zwischen der sudanesischen und der eritreischen Regierung bleibt angespannt.
Außerdem gibt es - wie auch in anderen Ländern der Region - immer wieder Hinweise auf die Planung terroristischer Anschläge, die sich auch gegen internationale Organisationen im Sudan richten könnten.
Der Sudan ist weiterhin von einem langjährigen Bürgerkrieg gezeichnet. Trotz Abschluss eines Friedensabkommens zwischen sudanesischer Regierung und der südsudanesischen Rebellenorganisation SPLM/A am 09.01.2005 hat sich die Sicherheitslage in den ehemaligen Bürgerkriegsgebieten und in anderen Landesteilen bisher noch nicht wesentlich verbessert. Die südsudanesischen Provinzen sowie Kordofan und vor allem Darfur sollten gemieden werden. Die Sicherheit in Darfur ist auch nach dem zwischen Rebellen und sudanesischer Regierung unterzeichneten Waffenstillstandsabkommen vom 08.04.2004 und den der Unterzeichnung einer politischen Prinzipienerklärung in Abuja am 05.07.2005 nicht gewährleistet. Der Waffenstillstand bleibt trotz Beruhigung brüchig. Banditentum bleibt ein ständiges Problem. Zwei Mitarbeiter einer britischen Hilfsorganisation sind am 10.10.2004 in Norddarfur durch eine Minenexplosion getötet worden. Im Dezember 2004 sind 3 weitere Mitarbeiter internationaler Hilfsorganisationen in Darfur getötet worden. Deutsche Hilfsarbeiter sind am 11.10.2004 in Darfur von Janjaweed-Milizen beschossen worden, konnten jedoch unverletzt entkommen.
In den ehemals umkämpften Gebieten (vor allem in der Provinz Western Upper Nile), besteht außerdem erhöhte Entführungsgefahr. In der Region um Malakal (Shilluk Kingdom) sind im März 2004 Kämpfe zwischen Milizen ausgebrochen.
Trotz eines örtlichen Waffenstillstands sollte auch von Reisen in die Nuba-Berge, nicht zuletzt wegen des Minenrisikos, abgesehen werden.
Bei Geschäftsreisen wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit dem Geschäftspartner abzustimmen. Jede Reise in Konfliktgebiete bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Sicherheitsbehörden.
Stand: 11. April 2005
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus und insbesondere auch Polio und Meningokokken-Meningitis ACWY, nachdem es in den ersten Monaten des Jahres 2005 zu Ausbrüchen von Polio- und Meningitis-Erkrankungen in verschiedenen Regionen des Landes kam. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann auch Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
Der Süden Sudans gilt als Gelbfiebergebiet. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird häufig an der Grenze verlangt, nicht nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet.
HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe: Das Risiko für z. T. gefährliche Durchfälle (Salmonellen, Amöben, Lamblien) und andere Tropenkrankheiten (Malaria, Gelbfieber, Denguefieber) kann durch Vorsorgemaßnahmen (Mückenschutz, nur gut abgekochte oder geschälte Nahrung) deutlich verringert werden. Man sollte nicht in Süßwasser baden (Gefahr u. a. der Bilharziose). Weitere Tropen- und Infektionskrankheiten mit sehr unterschiedlicher Gefährdung für Reisende kommen eher selten vor.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Stand: 11. April 2005
Die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen u.ä. ist verboten. Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (Elfenbein u. a., siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.
Die neuen Devisenbestimmungen erlauben inzwischen unlimitierten Besitz von Fremdwährung, ohne dass er deklariert werden muss. Kreditkarteneinsatz ist zur Zeit noch nicht möglich. Auch Geldautomaten existieren noch nicht. Reisende sollten in jedem Fall auf andere Zahlungsmittel zurückgreifen können.
Stand: 11. April 2005
Einfuhr, Herstellung, Handel, Konsum und Besitz von Drogen, Trunkenheit und zu freizügige Kleidung (sehr kurze Hosen, Bikinioberteil) können nach dem sudanesischen Strafgesetz und Public Order Law (Shari'a) mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, Auspeitschen) geahndet werden.
© 1995 - 2006 Auswärtiges Amt
| Ihre Servicenummer 0221 690 65 990 Keine allgemeine Telefonauskunft- Telefonische Beratung nur für Kunden und Personen die vorhaben, uns zu beauftragen. Wir sind für Sie da Mo. - Fr. 8.00 - 16.00 Uhr Hinweis für Behörden und spezielle Personengruppen: Wir nehmen Ihre Anrufe ohne Kennung nicht an. E-mail: visum@visumexpress.de |
| Expresspässe können immer am nächsten Tag bearbeitet werden, wenn sie bis 14 Uhr mittags bei uns eingehen und die Unterlagen vollständig sind. Expressvisa gibt es nur dort, wo die Konsulate dies auch anbieten. Nicht jedes Konsulat erstellt ein Visum am gleichen Tag. Die Bearbeitungsdauer variiert auch je nach Nationalität des Antragstellers in einzelnen Konsulaten erheblich! |
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