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Visumexpress GmbH Internationaler Konsularservice & Visumbeschaffung |
Visumexpress GmbH
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Visum Thailand
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| Visum | Preis in € pro Visum |
| Gebühren des Konsulats: | |
| Transit TS Single 90 Tage gültig Transit TS Double 180 Tage gültig Transit TS Triple 180 Tage gültig Tourist TR Single 90 Tage gültig Tourist TR Double 180 Tage gültig Tourist TR Triple 180 Tage gültig |
25,00 50,00 75,00 30,00 60,00 90,00 |
| Non-Immigrant-Visum (einmalige Einreise) | 55,00 |
| Non-Immigrant-Visum (multiple entries) | 130,00 |
| Gebühren von Visumexpress (Stand 01.08.2010): | |
| Visumbeschaffung | 62,00 |
| Expressvisierung - nicht möglich - | |
| * Bürokosten Sonderleistungen | |
Expressversand mit Zustellung bei Ihnen - DHL Officepack |
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| Versand | Preis in € |
| DHL Officepack - vor 12 Uhr | 18,00 |
| DHL Officepack - vor 10 Uhr | 28,00 |
| DHL Officepack - vor 9 Uhr | 42,00 |
| DHL Officepack - vor 8 Uhr | 65,00 |
| DHL Officepack Samstagzustellung vor 12 Uhr | 28,00 |
| Express-Brief DHL Zone 1 | 68,00 |
| Express-Brief DHL Zone 2 | 82,00 |
| Abholung bei Ihnen und Zustellung bei uns - DHL Domestic Express | |
| DHL Domestic Express - vor 12 Uhr | 25,00 |
| DHL Domestic Express - vor 10 Uhr | 35,00 |
| DHL Domestic Express - vor 9Uhr | 52,00 |
| DHL Domestic Express - vor 8 Uhr | 73,00 |
| DHL Domestic Express - Abholung bei Ihnen Samstag und Zustellung Montag |
36,00 |
| Versand mit Nachnahme (Bezahlung bei Übergabe EC Karte oder Cash) möglich zum Aufpreis | 20,00 |
| Alle Preise enthalten 19 % Mwst. | |
| Einschreiben mit der Deutschen Bundespost | 8,50 |
Hinweis. Einschreiben unterliegen keinem Laufzeitlimit. Wenn Ihr Einschreiben nach 5 oder 14 Tagen ankommt, ist das bedauerlich aber noch O.K. Expressbriefe können aufgrund äußerer Umstände auch mehrere Tage unterwegs sein. Weder DHL noch Visumexpress haften für Laufzeitschäden ( z.B. durch Schneechaos ). |
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| Möchten Sie den aktuellen Status Ihrer Sendung sehen, so kommen Sie hier zur Tracking-Seite von DHL | |
| Versendung in frankiertem Kundenumschlag möglich. Bitte beifügen! Ohne Gewähr auf Zustellung! |
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| Die Rechnung wird nach Ihren Angaben ausgestellt. Hierzu wird ein Kundendatensatz von uns erstellt. Änderungswunsche nach Zusendung Ihrer Rechnung nehmen wir gerne vor, müssen Ihnen aber den Zeitaufwand und unsere Material- und Portokosten in Höhe von 5,00 Euro berechnen. | |
Wartezeitgebühren
Bei angemeldeten Kurierzustellungen für eilige Expressvisa wartet unser Kurier auf Ihre Sendung.
Hierfür berechnen wir 2,00 Euro / Minute. Die gleiche Vereinbarung gilt für die Abholung von Pässen nach 16 Uhr.
Ablehnung der Visierung eines Passes durch das Konsulat
Wird die Erteilung eines Visums vom Konsulat abgelehnt, fallen unsere in Rechnung gestellten Kosten an, da wir unsere Leistung erbracht haben.
Nachfragen in Konsulaten/ Sonderfahrten in Konsulate
Auf Kundenwunsch fragen wir in den Konsulaten nach dem Bearbeitungsstand des Visums. Sofern hierfür eine Sonderfahrt in das Konsulat notwendig war, berechnen wir hierfür mindestens 31,00 Euro.
Ergänzende Anforderung von Unterlagen im Einzelfall
Soweit im Rahmen der Ausstellung Ihres Visums von Seiten der Konsulate die Beibringung weiterer Antragsunterlagen aufgegeben wird, berechnen wir für diese zusätzlichen Fahrten mindestens 31,00 Euro.
Kundenstorno während der Visumbeantragung
Soweit wir Leistungen wie die Erstellung von Einladungen, die Vorbereitung Ihrer Antragsunterlagen für die Visierung sowie die Antragstellung im Konsulat vollzogen haben, werden nur die anteiligen Kosten nach Bearbeitungsstand berechnet. Konsulargebühren werden grundsätzlich von den Konsulaten nicht erstattet.
Einladungen, die wir für die Visumerstellung der Länder Belarus, Russland, Usbekistan, Kirgistan und Ukraine besorgen, können grundsätzlich nach Bestellung nicht storniert werden und werden auch bei Nichtnutzung berechnet.
Telefonische Anfragen und Auskünfte sowie E-Mail-Anfragen zu Visumfragen sind völlig kostenlos
Die Auskünfte zu Ihrer telefonischen Anfrage und zu Ihrer E-Mail-Anfrage werden von uns völlig kostenlos und auf der Basis der uns zur Verfügung stehenden Informationen aus den Konsulaten erteilt. Anfragen beantworten wir nur zu den Ländern, die wir in unserer Länderdatenbank haben.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen.
Eine Haftung im Schadensfalle ist ausgeschlossen.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist die Bezugnahme auf ein tatsächlich oder angeblich geführtes Telefongespräch ausgeschlossen.
E-Mail Anfragen werden von uns nur im Rahmen unseres Auftragsformulars beantwortet.
Anonyme Anfragen und Anfragen unter Alias-Namen werden dagegen nicht beantwortet.
Anrufe mit Rufnummerunterdrückung nehmen wir nicht an.
Wir weisen darauf hin, dass jedes Telefonat automatisch von der Telefonanlage registriert wird.
| Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Gesetzliche Vorschriften eines Landes können sich ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Landes wird im Zweifelsfall empfohlen. |
© 1995 - 2006 Auswärtiges Amt
Stand: 06.01.2006 Unverändert gültig seit: 23.12.2005
Nach einer Anschlagsserie in der Stadt Yala am 14. Juli 2005 erklärte die thailändische Regierung am 20. Juli 2005 den "besonderen Notstand" für die drei südthailändischen Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani.
Seit Anfang 2004 verzeichnet der Süden Thailands eine Welle von Anschlägen radikaler Angehöriger der muslimischen Bevölkerungsminderheit gegen staatliche Einrichtungen, worauf die thailändischen Sicherheitskräfte mit Härte reagierten. Militante muslimische Kämpfer drohten auch damit, massiv durch Selbstmordattentate zurückzuschlagen.
Für Thailand muss daher von einer erhöhten Gefahr terroristischer Attentate ausgegangen werden. Ziel dieser Attentate dürften in erster Linie Einrichtungen der thailändischen Sicherheitskräfte oder allgemein des thailändischen Staates sein. Aber auch beliebte Tourismusziele und Urlaubszentren, die Verkehrsinfrastruktur (z.B. Flughäfen) sowie große Einkaufszentren können davon nicht ausgeschlossen werden, insbesondere weil mehrere Terrorgruppen Anschläge auch gegen touristische Reiseziele angedroht hatten.
Bisher gab es in Thailand jedoch –keine– Anschläge ausser in den unter Notstandsrecht stehenden Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie in der benachbarten Provinz Songhla.
Von Reisen in und durch die unter Notstandsrecht stehenden Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie die in der Nachbarschaft liegende Provinz Songhkla an der Grenze zu Malaysia, die südlichsten Provinzen Thailands, wird aufgrund der anhaltenden Unruhen dringend abgeraten.
Seebeben
Die durch das Seebeben vor der indonesischen Insel Sumatra am 26.12.2004 ausgelöste Flutwelle richtete im südwestlichen Küstengebiet Thailands (vor allem in der Zone Khao Lak) sowie den vorgelagerten Inseln schwere Schäden an. Strandnahe Hotels und Infrastruktur in einem ca. 200 Meter breiten Küstenstreifen wurden besonders betroffen, der Wiederaufbau ist mit Ausnahme der Region Kao Lak, der Insel Koh Phi Phi und einigen Dörfern, die keine touristischen Ziele darstellen, abgeschlossen
Die Flutwelle forderte in der unmittelbaren Küstenregion zahlreiche Todesopfer, deren Identifizierung noch nicht ganz abgeschlossen ist.Die deutsche Botschaft Bangkok und das Honorarkonsulat Phuket stehen weiter zur Betreuung Deutscher vor Ort zur Verfügung.
Die touristische Infrastruktur im Hinterland des südwestlichen Küstengebietes blieb intakt.
Überhaupt nicht betroffen sind die Binnengebiete Thailands (Bangkok, Chiang Mai, Chiang Rai, Mae Hong Son, Ayuttaya usw.) sowie die populären Reiseorte an den Küsten des Golfes von Thailand (Hua Hin, Pattaya, Ko Samui, Ko Chang, Ko Samet, Ko Si Chang, usw.). Interessierten Reisenden wird geraten, sich durch unmittelbare Kontaktaufnahme mit deutschen Reiseveranstaltern oder direkt vor Ort gezielt zu erkundigen, ob ein Aufenthalt am gewünschten Zielort möglich ist.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Reisehinweise des Auswärtigen Amtes.
Weitere Hinweise:
Wegen sporadischer Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Myanmar sollten Reisen an die Grenze oder in die unmittelbare Grenznähe nicht, oder allenfalls unter sachkundiger Führung und als Gruppenreise unternommen werden. Im Grenzgebiet zu Kambodscha kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen, die mitunter Menschenleben fordern. Gleiches wird von Trekking-Touren in entlegene nördliche Landesteile gemeldet.
Bei der Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten, vor allem bei Fahrten auf offener See, ist angesichts oftmals mangelhafter Sicherheits- und Rettungseinrichtungen Vorsicht angezeigt.
Stand: 14. November 2005
Vogelgrippe: Im Zeitraum von Mitte Dezember 2004 bis 30.06.2005 traten keine neuen Erkrankungs- oder Todesfälle der H5N1 Vogelgrippe in Thailand auf (lediglich 7 Verdachtsfälle z. Zt. in Phitsanulok, Lob Buri, Phet Buri, Kamphaeng Phet und Prachin Buri). Damit wurden im Zeitraum von Januar 2004 bis zum 27.06.2005 insgesamt 17 bestätigte Krankheitsfälle und 12 Todesfälle festgestellt. Vogelgrippefälle unter Geflügel wurde in 42 von 72 Provinzen bislang gemeldet. Derzeit besteht allerdings kein Grund zu Reisebeschränkungen. Bei Reisen im Land sollte jedoch auf jeden Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auch auf den Besuch von Geflügelmärkten. Weitere Informationen zur Vogelgrippe finden Sie hier.
Seit Anfang April 2005 ist es im Norden Thailands zu einem Ausbruch von Hepatitis A gekommen, deren Ursache der Genuss von kontaminiertem Speiseeis ist. Die Wichtigkeit einer für Thailand ohnehin zu empfehlenden Hepatitis A Impfung soll hiermit nochmals betont werden. Selbst kurz vor einer geplanten Reise macht die Impfung noch Sinn.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt ausserdem als sinnvollen Impfschutz: Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) und / oder längerem Aufenthalt kann Impfschutz auch gegen Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria. Das Vorkommen dieser Erkrankungen in Thailand ist regional sehr unterschiedlich. In Thailand ist es zu einer Zunahme von Denguefieberfällen bei der Bevölkerung und bei Touristen gekommen. Strikter Mückenschutz ist empfohlen.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in Bangkok und auch in den großen Städten von hoher Qualität, au dem Land entspricht sie evtl. jedoch nicht europäischem Standard. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Daher sollte vor der Reise ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner geführt werden.
Stand: 14. November 2005
1. Devisen
Ausländische Besucher können Fremdwährungsbeträge in unbegrenzter Höhe ein- und wieder ausführen. Die Landeswährung "Baht" kann unbegrenzt eingeführt, jedoch nur bis zu einer Höhe von 20.000 Baht pro Person ohne vorherige Genehmigung ausgeführt werden. Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen.
2. Produktpiraterie/Gefälschte Waren
Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software, Kleidung usw. sowie die Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten.
3. Antiquitäten
Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z.B. Buddhafiguren oder –Bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Die Botschaft hält diesbezüglich ein Merkblatt mit weiteren Informationen bereit.
4. Souvenirs
Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren.
Stand: 14. November 2005
Rechtsschutz
Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen nicht den deutschen rechtsstaatlichen Vorstellungen. Bei Straffälligkeit wird auf die Gefahr langer Untersuchungshaft, teurer und oft unzureichender anwaltlicher Vertretung sowie harter Haftbedingungen hingewiesen.
Jede Verurteilung wegen einer Straftat (auch Bagatellen) in Thailand führt nach Verbüßung der Strafe zu einer Abschiebung und einem unbegrenzten Wiedereinreiseverbot.
In letzter Zeit sind deutsche Urlauber in Phuket (Patong) wiederholt Opfer von Banden geworden, die offenbar im Zusammenwirken mit korrupten Polizeibeamten Touristen Bagatelldelikte (Diebstahl von Uhrenimitaten etc.) unterstellen, um danach Geld zu erpressen. Wird diese Forderung abgelehnt, wird Anzeige bei der Polizei angedroht. Es wird dringend geraten, in diesen Fällen unverzüglich telefonischen Kontakt mit der Botschaft (02 2879000 während der Dienstzeiten und 01 8456224 Bereitschaftsdienst) aufzunehmen . Nur so besteht die Möglichkeit durch eine entsprechende Intervention der Botschaft ggfls. zu verhindern, dass die Betroffenen wegen nicht begangener Bagatelldelikte evtl. in lange Untersuchungshaft genommen werden und überhöhte Kautionszahlungen verlangt werden, bzw. korrupte Anwälte durch die Polizei "vermittelt" werden. Sollte eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft nicht gelingen, sollte bei einer evtl. Inhaftnahme darauf bestanden werden, dass die Botschaft durch die Polizei unverzüglich unterrichtet wird.
Rauschmittel
Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird ausdrücklich gewarnt. Vor allem die Khaosarn Road in Bangkok ist in den Ruf geraten, ein Drogenumschlagsort für Touristen zu sein.
Auch auf Ko Pha-Ngan und Ko Samui werden verstärkt Drogen angeboten. Vorsicht ist geboten bei Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts, da dies verhängnisvolle Folgen haben kann. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen (jüngstes Urteil gegen einen Deutschen: lebenslänglich für 37 Gramm). Schon bei relativ geringen Mengen von Heroin, Kokain und Amphetaminen unterstellt das thailändische Strafrecht automatisch, dass diese zum Handel bestimmt sind. Zwar ist auch schon der Besitz dieser Drogen strafbar, bei Handel sieht das Strafgesetzbuch jedoch die Todesstrafe vor. Die Todesstrafe wird in Thailand auch vollstreckt.
Im letzten Jahr sind sechs Drogendealer hingerichtet worden, darunter auch zwei Ausländer. Die thailändische Regierung hat wiederholt betont, verurteilte Drogendealer zügig hinzurichten und macht ihre Ankündigungen auch wahr. Die Todesstrafe wird seit neuestem durch Giftinjektion vollstreckt.
Kindesmissbrauch
Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch dann in
Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Im Zweifel sollte man sich über das Alter des Partners oder der Partnerin vergewissern, indem man sich den Personalausweis zeigen lässt, auch diese Ausweise sind jedoch häufig gefälscht, gerade wenn deren Inhaber dem Prostituiertenmilieu zuzuordnen sind.
Majestätsbeleidigung
Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen sind zu vermeiden. Majestätsbeleidigung wird in Thailand hart bestraft.
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.
Fotografieren
Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings – wie überall – ein gewisses Taktgefühl angezeigt.
Ausweispflicht
Reisende sind verpflichtet stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai durchgeführt. Eine Kopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird. Bei Identitätskontrollen in Diskotheken, Bars oder Massagesalons können auch Urinproben genommen werden, um die Einnahme unerlaubter Drogen zu testen.
Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken
Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff "Öffentlichkeit" wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft.
© 1995 - 2006 Auswärtiges Amt
| Ihre Servicenummer 0221 690 65 990 Keine allgemeine Telefonauskunft- Telefonische Beratung nur für Kunden und Personen die vorhaben, uns zu beauftragen. Wir sind für Sie da Mo. - Fr. 8.00 - 16.00 Uhr Hinweis für Behörden und spezielle Personengruppen: Wir nehmen Ihre Anrufe ohne Kennung nicht an. E-mail: visum@visumexpress.de |
| Expresspässe können immer am nächsten Tag bearbeitet werden, wenn sie bis 14 Uhr mittags bei uns eingehen und die Unterlagen vollständig sind. Expressvisa gibt es nur dort, wo die Konsulate dies auch anbieten. Nicht jedes Konsulat erstellt ein Visum am gleichen Tag. Die Bearbeitungsdauer variiert auch je nach Nationalität des Antragstellers in einzelnen Konsulaten erheblich! |
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